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Anerkennung
des Oenologentitels
Auf internationaler Ebene -
Auf
nationaler Ebene
An
der Generalversammlung des OIV im Juli 2004 in
Wien wurden fünf Beschlüsse gefasst, die die
Ausbildung von Weinfachleuten betreffen. Sie
bestätigen das sehr umfassende Wissen, das ein
Oenologe besitzen muss, das heisst die
Gesamtheit der Kompetenzen die von den
unterschiedlichen Diplomlehrgängen für
Weinfachleute gefordert wird.
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Von
Diplomlehrgängen zu vermittelnde
Kompetenzen für Weinfachleute. |
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Basisniveau in
Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird
für Fachleute, die Produkte aus
Traubengut herstellen. |
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Basisniveau in
Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird
für Fachleute in oenologischer Praxis. |
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Basisniveau in
Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird
für Fachleute für die Qualitätskontrolle
beim Endprodukt und bei den
Produktionsprozessen. |
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Basisniveau in
Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird
für Fachleute in der Interpretation
von Analyseresultaten. |
Die anderen
Beschlüsse des OIV bezüglich Ausbildung,
Funktion und Titel des Oenologen:
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Der
Beschluss 2/1992 bestätigt die
international gültige Definition des Titels und der Funktion des
Oenologen wie sie im Beschluss 7/1976
formuliert wurde.
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Der
Beschluss 2/1991 beschreibt auf 20 Seiten
die Ausbildung des Oenologen. Sie hält fest, dass
Diplome von Instituten auf
Universitätsstufe verliehen werden.
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Der
Beschluss 1/1989 gibt der Gruppe
"Ausbildung zum Oenologen"
offiziellen Charakter.
Sie wird Expertengruppe im OIV.
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Der
Beschluss 7/1976 genehmigt die international gültige Definition des
Titels und der Funktion des
oenologen, wie sie die Expertengruppe in Übereinstimmung mit
dem Beschluss 10/1975 vorschlägt. |
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Der
Beschluss 10/1975 verlangt die Bildung
einer Expertengruppe, die zusammen
mit dem UIOE das Studien- und
Ausbildungsprogramm für Oenologen weltweit
festlegt.
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Auf
nationaler Ebene
Nur das Diplom " Ingenieur FH in Oenologie ", ehemals "Ingenieur HTL in Weinbau und Oenologie" berechtigt zum Titel
Oenologe.
Zu beachten ist der Artikel zum Schutz der
Ingenieurtitel.
Auf europäischer und globaler Ebene ist der Titel definiert durch die
OIV (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin). Die Schweiz hat der
Vereinbarung der OIV 1935 zugestimmt.
Seit 1998 gehört die Ingenieurschule ETS de Changins zum Verbund der Fachhochschulen der Ostschweiz FH-SO. Die ersten StudienabgängerInnen " Oenologe FH " wurden 2002 an den Ingenieurschulen Changins und Wädenswil diplomiert (Studiengang 1998-2002). Die Anerkennung des Titels ausserhalb der Schweizer Grenzen wird momentan
verhandelt.
Vereinbarungen mit Deutschland wurden am 16. April 2002 unterzeichnet. Der FH-Titel wird anerkannt. Mit Italien wurde am 7. Dezember 2000 ein Abkommen unterzeichnet. Verhandlungen mit Frankreich sind im Gange. Mit den Vereinigten Staaten besteht keine Vereinbarung, letzte Verhandlungen fanden 1991 statt. In Folge der Vergabe von FH-Titeln seit 2000 muss eine Neubeurteilung von Verhandlungen gefordert werden.
Es ist zudem möglich, ein Ergänzungsdokument zum Diplom
(Diploma
Supplement) zu erhalten, ausgestellt in der Studiensprache oder in Englisch, das auf statdardisierte Weise Auskunft gibt über den Inhalt des abgeschlossenen Studienganges und die hochschulischen und beruflichen Qualifikationen.
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