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Anerkennung des Oenologentitels

Auf internationaler Ebene - Auf nationaler Ebene

An der Generalversammlung des OIV im Juli 2004 in Wien wurden fünf Beschlüsse gefasst, die die Ausbildung von Weinfachleuten betreffen. Sie bestätigen das sehr umfassende Wissen, das ein Oenologe besitzen muss, das heisst die Gesamtheit der Kompetenzen die von den unterschiedlichen Diplomlehrgängen für Weinfachleute gefordert wird.

Von Diplomlehrgängen zu vermittelnde Kompetenzen für Weinfachleute.

Basisniveau in Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird für Fachleute, die Produkte aus Traubengut herstellen.

Basisniveau in Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird für Fachleute in oenologischer Praxis.

Basisniveau in Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird für Fachleute für die Qualitätskontrolle beim Endprodukt und bei den Produktionsprozessen.

Basisniveau in Diplomlehrgängen das vorausgesetzt wird für Fachleute in der Interpretation von Analyseresultaten.

Die anderen Beschlüsse des OIV bezüglich Ausbildung, Funktion und Titel des Oenologen:

Der Beschluss 2/1992 bestätigt die international gültige Definition des Titels und der Funktion des Oenologen wie sie im Beschluss 7/1976 formuliert wurde.
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Der Beschluss 2/1991 beschreibt auf 20 Seiten die Ausbildung des Oenologen. Sie hält fest, dass Diplome von Instituten auf Universitätsstufe verliehen werden.
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Der Beschluss 1/1989 gibt der Gruppe "Ausbildung zum Oenologen" offiziellen Charakter. Sie wird Expertengruppe im OIV.
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Der Beschluss 7/1976 genehmigt die international gültige Definition des Titels und der Funktion des oenologen, wie sie die Expertengruppe in Übereinstimmung mit dem Beschluss 10/1975 vorschlägt.

Der Beschluss 10/1975 verlangt die Bildung einer Expertengruppe, die zusammen mit dem UIOE das Studien- und Ausbildungsprogramm für Oenologen weltweit festlegt.
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Auf nationaler Ebene

Nur das Diplom " Ingenieur FH in Oenologie ", ehemals "Ingenieur HTL in Weinbau und Oenologie" berechtigt zum Titel Oenologe. Zu beachten ist der Artikel zum Schutz der Ingenieurtitel.

Auf europäischer und globaler Ebene ist der Titel definiert durch die OIV (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin). Die Schweiz hat der Vereinbarung der OIV 1935 zugestimmt. 

Seit 1998 gehört die Ingenieurschule ETS de Changins zum Verbund der Fachhochschulen der Ostschweiz FH-SO. Die ersten StudienabgängerInnen " Oenologe FH " wurden 2002 an den Ingenieurschulen Changins und Wädenswil diplomiert (Studiengang 1998-2002). Die Anerkennung des Titels ausserhalb der Schweizer Grenzen wird momentan verhandelt.

Vereinbarungen mit Deutschland wurden am 16. April 2002 unterzeichnet. Der FH-Titel wird anerkannt. Mit Italien wurde am 7. Dezember 2000 ein Abkommen unterzeichnet. Verhandlungen mit Frankreich sind im Gange. Mit den Vereinigten Staaten besteht keine Vereinbarung, letzte Verhandlungen fanden 1991 statt. In Folge der Vergabe von FH-Titeln seit 2000 muss eine Neubeurteilung von Verhandlungen gefordert werden.

Es ist zudem möglich, ein Ergänzungsdokument zum Diplom (Diploma Supplement) zu erhalten, ausgestellt in der Studiensprache oder in Englisch, das auf statdardisierte Weise Auskunft gibt über den Inhalt des abgeschlossenen Studienganges und die hochschulischen und beruflichen Qualifikationen. 

 
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